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handwerk magazin - Ausgabe 4/2023

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Produktbeschreibung

Die Topthemen des handwerk magazin - Ausgabe 4/2023

Titelthema: Betrieb oder Kind – oder beides?

Ein Baby, so scheint es zumindest, erschwert vielen selbständigen Frauen im Handwerk den Balanceakt zwischen Arbeit und Familie. Denn anders als angestellte werdende Mütter erhalten Selbständige keinen Mutterschutz und unterliegen anderen Regelungen was Elterngeld betrifft. Für manche Frauen bedeutet der Wunsch nach Familie dann das Ende des Unternehmens. Welchen Schwierigkeiten und welchen Möglichkeiten die Frauen gegenüberstehen, zeigt die Titelgesichte.

Markt & Innovationen: „Das Netzwerk hat mir extrem geholfen“

Knapp einen Monat vor dem russischen Angriffskrieg hat Regina Otto ihren Handwerksbetrieb gegründet. Wie vielen Handwerkschefinnen und -chefs schlägt die Polykrise auch ihr auf das Gemüt. Im Interview spricht die Augenoptikermeisterin ehrlich über beunruhigende Stille in der Innenstadt, zurückhaltende Kunden und ihr wertvolles Frauen-Netzwerk. Das ganze Interview lesen Sie in der aktuellen Ausgabe.

Betrieb & Management: Leichte Stoffe für die heißen Tage

Stylish, flexibel, robust und vor allem leicht und nachhaltig: Moderne Berufskleidung ist längst mehr als eine bloße Arbeitsuniform und steht sowohl für die Werte des Trägers als auch das Image des Arbeitgebers. Einen Blick durch die neuen Kollektionen der Hersteller für die Sommersaison 2023 bekommen Sie ab Seite 34.

Mobilität & Fuhrpark: Erzeugte e-volutionsvielfalt

Handwerkschefs setzen auf Finanzierungen und Leasing, um E-Transporter wirtschaftlich und liquiditätsschonend zu beschaffen. Dabei lohnt sich ein Blick auf die verschiedenen Förderungen: Denn einige Bundesländer haben spezielle Förderungen aufgelegt. Zwischen diesen gibt es kein generelles Kumulierungsverbot. Allerdings unterscheiden sich die Vorgaben.

Finanzen & Versicherungen: Besser im Doppelpack

Ein heißes Eisen: In den letzten fünf Jahren sind Betrugsschäden durch Dritte, also von außerhalb des Unternehmens, um rund 40 Prozent gestiegen. Unternehmer müssen den Griff in die Kasse, Warenbestellbetrug und andere Online-Abzocke deshalb absichern. Dafür gibt es die Cyber- und Vertrauensschadenversicherung in einem.

Steuern & Recht: Im Zweifel Einspruch einlegen

Zum 31. Januar dieses Jahres sollten die Feststellungserklärungen für die neue Grundsteuer beim Finanzamt vorliegen. Aktuell verschicken Finanzämter die Bescheide. Unternehmer und private Immobilieneigentümer sollten sie sorgsam prüfen, um künftig nicht unnötig viel Grundsteuer zahlen zu müssen. Wann ein Einspruch sinnvoll sein kann, lesen Sie im aktuellen Heft.